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   KG, 02.09.2003 - 9 U 15/03   

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https://dejure.org/2003,29109
KG, 02.09.2003 - 9 U 15/03 (https://dejure.org/2003,29109)
KG, Entscheidung vom 02.09.2003 - 9 U 15/03 (https://dejure.org/2003,29109)
KG, Entscheidung vom 02. September 2003 - 9 U 15/03 (https://dejure.org/2003,29109)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus KG, 02.09.2003 - 9 U 15/03
    Die Klägerin ist zwar nicht als Person des öffentlichen Lebens zu behandeln bzw. als "absolute Person der Zeitgeschichte", d. h. als Person, deren Bild die Öffentlichkeit um der dargestellten Person willen der Beachtung wert findet (vgl. BVerfG NJW 2000, 1021, 1025).

    Die Mutter der Klägerin ist anerkanntermaßen eine solche absolute Person der Zeitgeschichte (vgl. BGH a. a. O.; gebilligt von BVerfG a. a. O.), d. h. eine Person, deren Bild die Öffentlichkeit um der dargestellten Person willen der Beachtung wert findet (vgl. BVerfG NJW 2000, 1021, 1025).

    Zwar sind auch rein unterhaltende Beiträge und zugehörige Abbildungen von Personen vom Schutz der Pressefreiheit umfasst (vgl. BVerfG NJW 2000, 1021, 1024 und BVerfG NJW 2001, 1921, 1923) und mag in Teilen der Öffentlichkeit ein Interesse an Mitteilungen über die Person der Klägerin bestehen.

    Im Einzelnen kann hierzu auf die Rechtsprechung des BGH (NJW 1996, 985) und des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2000, 1021) verwiesen werden.

    Zwar hat die Klägerin Fotos von sich in der französischen Publikation "OH LA!" exklusiv veröffentlichen lassen und kann etwa der Abschluss von Exklusivverträgen über die Berichterstattung aus der Privatsphäre deren Schutz vor öffentlicher Kenntnisnahme entfallen lassen, weil letzterer nicht im Interesse der Kommerzialisierung der eigenen Person gewährleistet ist (vgl. BVerfG NJW 2000, 1021, 1023).

  • BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1454/97

    Vorrang des Persönlichkeitsschutzes eines Kindes gegenüber Bildberichterstattung

    Auszug aus KG, 02.09.2003 - 9 U 15/03
    Auch fällt die vertraute Begleitung einer absoluten Person der Zeitgeschichte in der Öffentlichkeit unter § 23 Abs. 1 Ziffer 1 KUG (vgl. BVerfG NJW 2001, 1921; OLG Hamburg ZUM 1990, 244) und für Kinder gilt dies mit der Einschränkung, dass es sich nicht um einen alltäglichen Vorgang handeln darf (vgl. BVerfG NJW 2000, 2191).

    Im Rahmen der Abwägung darf aber berücksichtigt werden, ob Fragen, welche die Öffentlichkeit wesentlich angehen, erörtert werden oder lediglich private Angelegenheiten, die nur die Neugier befriedigen, ausgebreitet werden (vgl. BVerfG NJW 2000, 2191).

    Allerdings kann es "an einem Schutzbedürfnis (...) fehlen, soweit die Kinder sich nicht bei alltäglichen Vorgängen in der Öffentlichkeit bewegen, sondern sich allein oder gemeinsam mit ihren Eltern bewusst der Öffentlichkeit zuwenden, etwa im Mittelpunkt öffentlicher Veranstaltungen stehen und sich dadurch den Bedingungen öffentlicher Auftritte ausliefern" (BVerfG NJW 2000, 2191).

  • OLG Hamburg, 13.08.2002 - 7 U 27/02

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer minderjährigen Prominententochter

    Auszug aus KG, 02.09.2003 - 9 U 15/03
    Für die vorliegende Entscheidung kann aber dahin stehen, ob die Veröffentlichung der Beklagten deshalb nur die Sozialsphäre der Klägerin berührt oder ob - entsprechend den von der Klägerin eingereichten Urteilen des Hanseatischen OLG vom 13. August 2002 (s. a. OLGR 2003, 96, 97) - die Bewertung ihres äußeren Erscheinungsbildes, zu deren Illustration das streitgegenständliche Foto diente, als Verletzung der Privatsphäre zu werten ist.

    Die der Presse zustehende Freiheit bei der Gestaltung ihrer Berichterstattung ist hier durch den Gesichtspunkt des Jugendschutzes begrenzt, dessen Gewicht auch durch Art. 5 Abs. 2 GG und Art. 6 Abs. 2 GG betont wird (ebenso OLG Hamburg OLGR 2003, 96, 98).

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus KG, 02.09.2003 - 9 U 15/03
    Insoweit kann auf das angefochtene Urteil Bezug genommen werden sowie auf das - zum Bruder der Klägerin ergangene - Urteil des BGH vom 12.12.1995 (NJW 1996, 985, 986)".

    Im Einzelnen kann hierzu auf die Rechtsprechung des BGH (NJW 1996, 985) und des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2000, 1021) verwiesen werden.

  • BGH, 16.02.1989 - I ZR 76/87

    "Professorenbezeichnung in der Arztwerbung"; Irreführung der Führung eines

    Auszug aus KG, 02.09.2003 - 9 U 15/03
    Auch wenn das streitgegenständliche Foto für eine konkrete Berichterstattung zum Auftritt der Klägerin bei dem Springturnier veröffentlicht werden dürfte, bedarf es keiner teilweisen Klageabweisung, denn gegen eine solche Berichterstattung - die infolge Zeitablaufs ohnehin nicht mehr zu erwarten steht - ist das Unterlassungsbegehren nach der Klagebegründung nicht gerichtet (s. a. BGH GRUR 1989, 445).
  • OLG Frankfurt, 14.04.1999 - 7 U 105/98

    Korrektur falscher Angaben durch den VN vor Ermittlungen durch den Versicherer

    Auszug aus KG, 02.09.2003 - 9 U 15/03
    In diesem Sinne ist auch ein Bericht, dass der damals 14-jährige Bruder der Klägerin Fußball liebe und viel Sport treibe, mit Recht untersagt worden, weil der Betroffene sonst damit rechnen müsste, durch Ausbreitung von Belanglosigkeiten vielfältigster Art in der Öffentlichkeit uneingeschränkt präsent zu sein, ohne sich dagegen wehren zu können (OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1551; gebilligt durch Beschluss des BVerfG NJW 2001, 2191 f.).
  • BGH, 06.02.1979 - VI ZR 46/77

    Schadensersatzanspruch wegen des Rechts am eigenen Bild - Schadensersatzanspruch

    Auszug aus KG, 02.09.2003 - 9 U 15/03
    Die Reichweite einer solchen Einwilligung ist durch Auslegung nach den Umständen des Einzelfalles zu ermitteln und hängt wesentlich von der Art der Veröffentlichung ab, die den unmittelbaren Anstoß für ihre Erteilung gegeben hat (vgl. BGH NJW 1979, 2203; OLG Hamburg AfP 1987, 703); im Zweifel wird das Recht am eigenen Bild nur für einen beschränkten Zweck übertragen.
  • OLG Hamburg, 13.07.1989 - 3 U 30/89

    Relative Person der Zeitgeschichte; Absolute Person der Zeitgeschichte;

    Auszug aus KG, 02.09.2003 - 9 U 15/03
    Auch fällt die vertraute Begleitung einer absoluten Person der Zeitgeschichte in der Öffentlichkeit unter § 23 Abs. 1 Ziffer 1 KUG (vgl. BVerfG NJW 2001, 1921; OLG Hamburg ZUM 1990, 244) und für Kinder gilt dies mit der Einschränkung, dass es sich nicht um einen alltäglichen Vorgang handeln darf (vgl. BVerfG NJW 2000, 2191).
  • OLG Hamburg, 16.04.1987 - 3 U 210/86

    Schmerzensgeld; Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht; Recht am eigenen Bild

    Auszug aus KG, 02.09.2003 - 9 U 15/03
    Die Reichweite einer solchen Einwilligung ist durch Auslegung nach den Umständen des Einzelfalles zu ermitteln und hängt wesentlich von der Art der Veröffentlichung ab, die den unmittelbaren Anstoß für ihre Erteilung gegeben hat (vgl. BGH NJW 1979, 2203; OLG Hamburg AfP 1987, 703); im Zweifel wird das Recht am eigenen Bild nur für einen beschränkten Zweck übertragen.
  • KG, 02.09.2003 - 9 U 180/03

    Geldentschädigung für 15- bzw. 16jähriges Kind einer absoluten Person der

    Zur Ausgabe der "Bild" vom 27. April 2002, in der ein beim 8. Internationalen Springturnier in Monaco aufgenommenes Foto der Klägerin mit der Bildunterschrift "Wunderschönes Zauberwesen auf Pferderücken: C (15)" abgedruckt wurde, kann auf das Urteil vom 2. September 2002 - 9 U 15/03 - verwiesen werden, in dem der Senat den Unterlassungsanspruch betreffend das abgedruckte Foto in Entsprechung zum Urteil 9 U 167/03 begründet und u. a. ausgeführt hat:.
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